Energieberatung

Energieplanung und Energieeinsparverordnung EnEV

Ziele

Die Energieplanung als konsequente Umsetzung der ganzheitlichen Gebäudebetrachtung der Energieeinsparverordnung EnEV bündelt und umfasst bislang separierte fachspezifische Überlegungen und Planungsleistungen. Beispielsweise aus den Bereichen Gebäudeplanung, Entwurf, Anlagentechnik und Wärmeschutz/Bauphysik.

Energieplanung bedeutet aber auch, das Gebäude unter Variation der genannten Bausteine zu optimieren.

Welche konkrete Ziele im Einzelnen verfolgt werden sollen ist hierbei abzuklären:

  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

  • Erreichen eines bestimmten Energiestandards, z.B. zur Erlangung von Fördermitteln

  • Optimieren beim Interessensausgleich zwischen Herstellungs- und Baunutzungs- bzw. Betriebskosten; auch durch Erstellung von Varianten

  • Optimieren der Wirtschaftlichkeit unter Einbeziehung der Energiekosten über einen zu definierenden Zeitraum bei festzulegenden Kostensteigerungsraten etc.

Leistungen